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Aufgaben eines Verfahrensbeitands

Liebe Kinder und Jugendliche,

herzlich Willkommen auf dieser Seite. Hier erkläre ich euch die Aufgaben eines Verfahrenbeistandes. 

Ein Verfahrensbeistand nennt man auch "Anwalt des Kindes“. Er wird immer dann bestellt, wenn Kinder an Gerichtsverfahren beteiligt sind. Bestimmt weisst du, dass Eltern nicht immer einer Meinung sind z.B. dann, wenn es nach einer Trennung darum geht, wie oft die Kinder bei ihrer Mutter und wie oft bei ihrem Vater sind. Wenn sich Eltern bei einer so wichtigen Sache nicht einigen können, suchen sie deshalb machmal Unterstützung durch ein Familiengericht. Der Richter oder die Richterin hört sich dann an, was die einzelnen Erwachsenen zu sagen haben. Manche Erwachsene lassen sich dabei von einem Anwalt unterstützen, mit dem sie sich austauschen und der ihnen hilft, vor Gericht das zu sagen, was ihnen wichtig ist. 

Aber natürlich ist nicht nur wichtig was deine Eltern denken und wollen. Besonders wichtig ist, was du willst, denn schließlich geht es ja um dich. Deshalb darfst auch du mit der RichterIn sprechen und bekommst einen eigenen Anwalt, der dir zur Seite steht- den Verfahrensbeistand. Denn Kinder haben genauso wie Erwachsenen das Recht gehört zu werden und ihre Meinung zu äußern. Bestimmt hast du deine ganz eigene Sicht und für genau die interessiert sich dein Verfahrensbeitsand. 

Die Aufgabe eines Verfahrensbeistand ist es nämlich heraus zu finden, wie es dir geht und was du dir wünschst, ganz unabhängig davon, was deine Eltern wollen oder für richtig halten. Deshalb ist er bis es zu einer Entscheidung kommt für dich da. Ein Verfahrenbeistand nimmt sich  Zeit für Gespräche und ist telefonisch für dich erreichbar. Da Kinder und Jugendliche bei Gerichtsverhandlungen nicht dabei sein müssen/dürfen, möchten manche RichterInnen die Kinder und Jugendlichen gerne davor persönlich kennenlernen. Denn auch sie möchten wissen, wie es dir geht und was du dir wünschst.  Selbstverständlich begleitet dich dein Verfahrenbeistand zu diesem Termin und ist während des Gesprächs immer an deiner Seite. Dabei sorgt der Verfahrensbeistand dafür, dass deine Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden und das alles gesagt wird, was dir wichtig ist und dass es dir bei den Gesprächen gut geht. 

Meistens spricht der Verfahrensbeistand auch mit deinen Eltern und Geschwistern, damit er weiss wie es euch allen geht. In eingen Fällen muss der Verfahrenbeistand auf Wunsch der RichterIn auch mit deiner LehrerIn, Arzt, Jugendamt ... sprechen, je nachdem um was es genau geht und ob deren Einschätzung wichtig ist. Wenn der Verfahrensbeistand alle wichtigen Informationen zusammengetragen hat, schreibt er einen Bericht an das Gericht und vertritt dich bei der Gerichtsverhandlung. Dabei setzt er sich für dich und deine Interessen ein und sorgt dafür, dass das Verfahren so ausgeht, dass du dich mit der Entscheidung wohl fühlst und gut damit leben kannst. 

Das Ziel einer Verhandlung ist, dass eine für dich gute Entscheidung getroffen wird. Wenn sich deine Eltern und deren Anwälte bei dem Gerichtstermin nicht enigen können, entscheidet die RichterIn. Am Ende einer Sitzung gibt es immer einen Beschluss, also eine Vereinbarung, an die sich alle halten müssen. Diese bekommen deine Eltern und der Verfahrensbeistand per Post zugeschickt. Manche Verfahrensbeistände treffen sich dann nochmal mit den Kindern und Jugendlichen um mit ihnen zu besprechen was genau vereinbart wurde und ob du damit einverstanden bist. Andere Verfahrenbeistände schreiben den Kindern und Jugendlichen einen Brief. 

Ich wünsche Dir von Herzen alles Gute! Wenn du weitere Fragen hast, kannst du mich gerne anrufen. Tel. 01778454697

Sei mutig und stark und trau dich zu sagen wie es DIR geht und was DU dir wünschst! Denn du bist der wichtigste Mensch in deinem Leben!!!! 

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